Unsere AGB
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Basis jeder Buchung, die der Kunde ausdrücklich bei Buchung (telefonisch - per Fax - E-Mail oder schriftlich) anerkennt.
2. Lindwurm Touristik ( Lindwurm Reisen, Bavaria Golfreisen, Bavaria Radreisen, Bavaria Sportreise, Gesundheit Türkei) tritt gegenüber dem Kunden/Reisenden nur als Reisevermittler auf (Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB) und kann daher nicht als Reiseveranstalter haftbar gemacht werden. Ausdrücklich gekennzeichnete Eigenveranstaltungen sind von dieser Einschränkung ausgenommen.
3. Für vermittelte Reisen gelten die jeweiligen allg. Bestimmungen der Reiseveranstalter/Leistungsträger/Fluggesellschaft, deren Reisen/Flüge oder andere Leistungen von uns vermittelt werden, auf die wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Die AGB der einzelnen Reiseveranstalter gehen dem Kunden mit den Reiseunterlagen zu oder können bei Lindwurm Touristik angefordert werden.
4. Kunden können verbindliche Buchungen schriftlich, per Fax oder E-Mail vornehmen.
5. Die Angebote der auf unseren Webseiten verlinkten Reiseveranstalter sind nach Eingabe aller persönlichen Daten und Adresse automatisch Festbuchungen und führen auch bei versehentlichen Absenden der Buchung zu Stornogebühren des jeweiligen Veranstalters.
6. Bei Nur Flug Buchungen ist eine Rückbestätigung durch den Leistungsträger/Airline hinsichtlich des Preises und der Buchbarkeit erforderlich. Sollte die Buchung nicht bestätigt werden können (Buchung zu kurzfristig, Tickethinterlegung nicht möglich, Flug gestrichen o.ä.) bietet Lindwurm Touristik auf jeden Fall den nächstmöglichen günstigsten verfügbaren Tarif / Airline zur Festbuchung an. Die von den Fluggesellschaft geänderte oder durch betriebsbedingte oder anderweitige Umstände notwendig werdenden Änderungen der Flugstrecken, Flugzeiten, oder der Einsatz eines anderen Fluggeräts oder Airline, bleibt den Fluggesellschaften vorbehalten. Lindwurm Touristik kann hierfür keine Haftung übernehmen.
7. Der Reisende ist verpflichtet, sich über die Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter/ Leistungsträger zu informieren. Über die Katalog-/Leistungsbeschreibungen hinausgehende mündliche Abreden werden nicht getroffen.
8. Kundenwünsche sind ausschließlich unverbindlich. Lindwurm Touristik verpflichtet sich, diese Wünsche unverzüglich an den jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger weiterzuleiten. Eine Bestätigung ist nur durch den betreffenden Reiseveranstalter/Leistungsträger (bei Eigenveranstaltungen durch lindwurm Touristik) möglich.
9. Der Reisende ist verpflichtet, sich rechtzeitig über die jeweils gültigen Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines gewählten Reiselandes zu informieren. Lindwurm Touristik haftet nicht bei auftretenden Folgeschäden wegen Nichtbeachtung. Bei der Beantragung benötigter Visa steht Lindwurm Touristik seinen Kunden gerne bei Fragen hilfreich zur Seite. Wir raten immer zu einer Reiserücktritt-Versicherung. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Auslands-Krankenschutz. Wir raten auch hier immer zu einer Auslands-Krankenversicherung.
10. Bei Reisen, die nicht dem Direktinkasso Verfahren (der vermittelte Reiseveranstalter/Leistungsträger rechnet direkt mit dem Reisenden ab) unterliegen, ist bei Buchungsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist spätestens 28 Tage vor Abreise zu leisten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Reisen, deren Reiseantritt weniger als 28 Tage nach Buchung liegen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Linienflugtickets müssen immer sofort ohne Abzug beglichen werden.
11. Im Fall des Reisebüro-Inkassos können die jeweiligen Reiseunterlegen/Flugtickets etc. erst nach vollständiger Bezahlung der Reisepreises an den Kunden ausgehändigt/zugesandt werden.
12.Lindwurm Touristik behält sich vor, die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden oder diese am Abflughafen zu hinterlegen. Hierfür kann eine einmalige Gebühr bis zu 25,00 € zuzüglich zu den von den Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet werden. Werden die Dokumente von Lindwurm Touristik an den Besteller versendet, so trägt der Besteller die Transportgefahr. Dies gilt auch dann, wenn Lindwurm Touristik die Kosten des Versands selbst trägt.
13. Die Zahlungen sind von den Reisenden in bar, per Bankeinzug oder Überweisung zu leisten.
14. Bei Stornierung /Rücktritt von der gebuchten Reise gelten die Bestimmungen der jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger. Auf die Höhe dieser evt. anfallenden Rücktritts-/Stornogebühren hat Lindwurm Touristik keinen Einfluss.
15 Mit der Unterschrift auf der Reiseanmeldung bzw. Sendung der Buchung per Fax oder E-Mail erkennt der Reisende alle allg. Reisebedingungen /Beförderungsrichtlinien der jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger auch für die mitreisenden Personen als verbindlich an. Er haftet mit Unterschrift/Sendung ebenfalls für die Verpflichtungen aller in der Buchung eingetragenen Reisenden.
16. Lindwurm Touristik haftet dem Anmeldenden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Erbringung von Leistungen, die beim jeweiligen Leistungsträger liegen, ist nicht Gegenstand des mit dem Lindwurm Touristik bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine Haftung von Lindwurm Touristik für die von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Zwischen dem Anmeldenden und dem Leistungsträger ist Lindwurm Touristik ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung des Leistungsträgers (ausser Eigenveranstaltungen die aber besonders gekennzeichnet sind). Lindwurm Touristik haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen und ohne Gewähr.
17. Bei allen medizinischen Behandlungen gelten die AGB der einzelnen Kliniken. Diese können per Mail unter info@lindwurm-reisen.de angefordert werden.
18. Lindwurm Touristik übernimmt als Betreiber der Webseite http://Bavaria Golfreisen.de, http://www.lindwurm-reisen.de, http://www.bavaria-radreisen.de und http://www.bavaria-sportreisen.de und deren Unterdomains keine Haftung für fremde Inhalte und kann auch keine Richtigkeit der Angaben bei fremden Inhalten gewährleisten.
Als Gerichtsstand unter Kaufleuten gilt München als vereinbart.
Stornobedingungen für Eigenveranstaltungen von Lindwurm Touristik
1.Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
1.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich per Einschreiben zu erklären.
1.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
1.3 Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Reiseveranstalter Pauschalreise-Angebote nach dem Prinzip "Packaging" zusammenstellt. Hierbei beinhalten die Reisepakte Leistungen einzelner Leistungsträger, welche im Buchungsfall zu einem Pauschalreisepaket kombiniert werden. Insbesondere werden Tarife der Fluglieferanten verwendet, welche in der Regel nicht oder nur gegen hohe Gebühren umbuchbar bzw. erstattbar sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde nur einen Flug beim Reiseveranstalter bucht, nicht aber, wenn er nur ein Hotel bucht. Aufgrund dieser Besonderheiten der gebuchten "Packaging"-Pauschalreise gelten folgende Stornopauschalen:
A. Flugpauschalreisen
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 55 Prozent
ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 65 Prozent
ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 75 Prozent
ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 85 Prozent
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 95 Prozent
am Tag des Reiseantrittes bzw. bei Nichterscheinen 100 Prozent des Reisepreises




